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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 529/07   

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https://dejure.org/2008,25920
LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 529/07 (https://dejure.org/2008,25920)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2008 - L 9 KR 529/07 (https://dejure.org/2008,25920)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2008 - L 9 KR 529/07 (https://dejure.org/2008,25920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen einer schriftlichen Vollmacht im sozialgerichtlichen Verfahren; Nachweis der hinreichenden Bevollmächtigung einer Rechtsanwältin; Anwendung von § 126 BGB zur Bestimmung des Begriffs "schriftlich"; Berücksichtigung des Grundsatzes des fairen Verfahrens; Sinn und Zweck ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 529/07
    Denn die Vorschrift des § 88 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO), wonach der Mangel der Vollmacht nicht von Amts wegen zu prüfen ist wenn als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auftritt, findet mangels Bezugnahme in § 73 Abs. 4 Satz 1 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren keine Anwendung, auch nicht über die allgemeine Verweisung in § 202 SGG (vgl. BSG Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 6 KA 29/00 R = SozR 3-1500 § 73 Nr. 9).

    Einzureichen ist die Vollmacht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung oder - bei Entscheidung durch Gerichtsbescheid oder im schriftlichen Verfahren - bis unmittelbar vor Absendung der Entscheidung (vgl. BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 9, Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig u. A., SGG, 8. Auflage, § 73 Rn. 13).

    Soweit diese Vollmacht ihrem Inhalt nach zweifelsfrei das nachfolgende gerichtliche Verfahren mit umfasst, sind die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 SGG erfüllt (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 6 KA 29/00 R, a. a. O.), auch wenn keine schriftliche Originalvollmacht zu den Gerichtsakten gelangt.

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 529/07
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (GmSOGB, Beschluss vom 5. April 2000 - GmSOGB 1/98 = SozR 3-1750 .............................................................................................................................................................., eigenhändig unterschriebene Vollmacht, denn auch in diesem Falle ist die Rechtssicherheit und insbesondere die Verlässlichkeit der Eingabe gewährleistet.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 529/07
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz wird deshalb verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen lässt (BVerfGE 78, 123, 126 und 88, 118, 124, 126 ff.).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 529/07
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz wird deshalb verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen lässt (BVerfGE 78, 123, 126 und 88, 118, 124, 126 ff.).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 529/07
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es unzulässig, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (BVerfGE 84, 366, 369).
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 529/07
    Jede andere Auslegung würde gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 19 Abs. 4 GG) verstoßen und den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (vgl. hierzu BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1) vereiteln.
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 529/07
    § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann wegen der Eigenständigkeit des Prozessrechtes weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden (vgl. GmS-OGB 1/78 = SozR 1500 § 164 Nr. 14 m. w. N.; BSG sozR 3-1500 § 151 Nr. 4).
  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 39/90

    Wirkung einer Vollmacht für Verwaltungsverfahren im anschließenden Rechtsstreit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 529/07
    Das Fehlen einer schriftlichen Vollmacht ist im sozialgerichtlichen Verfahren auch bei einem Rechtsanwalt - anders als in der Zivilprozessordnung (vgl. § 88 Abs. 2 ZPO) - von Amts wegen zu beachten (vgl. Bundessozialgericht (BSG) - GemS - SozR 1500 § 73 Nr. 4; SozR 3-1500 § 73 Nr. 2 und 7).
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